Grundkurs nach VfdB-Richtlinie 12-09/01 und DGUV Information 205-003
Art und Umfang der Ausbildung erfolgt nach den aktuellen Richtlinien
mit Gültigkeit ab 01.01.2024
Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung
von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen.
Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele im Betrieb.
Für den Aufbau einer hierzu erforderlichen Brandschutzorganisation und die damit verbundenen
vielfältigen Aufgaben, benötigt der Arbeitgeber einen qualifizierte(n) Brandschutzbeauftragte(n) an seiner Seite.
Download Infoflayer Grundkurs Brandschutzbeauftragte hier (sobald für 2025 verfügbar)
Das Erfordernis eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich aus den Sonderbauverordnungen (z.B.: IndBauRL, VkVO, etc.), behördliche Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen.
Interessierte und zuständige Personen, Leitung und Mitarbeiter Werkfeuerwehr, Technische Leiter / Technische Angestellte, Techniker und Meister aller Fachrichtungen, Mitarbeiter der Bauverwaltungen und Baubehörden, Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Teilnehmer*innen an der Ausbildung sollen mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung und technisches Verständnis besitzen.
Inhalte:
Zeitrahmen:
1. Lehrgangswoche:
Montag, 10.06.2024 (Start 10:30 Uhr) bis Freitag, 14.06.2024 (Ende ca. 14:30 Uhr)
2. Lehrgangswoche:
Praktische Projektarbeit im Betrieb
Eine Woche Pause
3. Lehrgangswoche:
Montag, 01.07.2024 (Start 10:30 Uhr) bis Donnertag, 04.07.2024 (Ende ca. 14:30 Uhr)
Praktische Ausbildung:
Eine praktische Ausbildung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen ist ein notwendiges Ausbildungsmodul. Die Kenntnis der Funktionsweise von Feuerlöscheinrichtungen und deren sichere Handhabung ist eine wichtige Grundlage für eine spätere Tätigkeit in der Ausbildung und Unterweisung von Beschäftigten.
Ausbildungsunterlagen:
Die Teilnehmer*innen eines Ausbildungslehrgangs erhalten digitale Schulungsunterlagen, welche die Ausbildungsinhalte wiedergeben. Die Unterlagen sind für die eigenständige Vor- und Nachbereitung des Unterrichts geeignet.
Nichtbestehen der Prüfung
Bei Nichtbestehen kann die jeweilige Prüfung nach einer angemessenen Lernzeit (mindestens 2 Wochen) einmal wiederholt werden.
Wird auch diese Nachprüfung nicht bestanden, ist die Ausbildung erneut zu durchlaufen.
Abschluss:
Zertifikat nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung.
Preis:
2.450,- EUR zzgl. USt.