Die Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2 konkretisiert die Anforderungen an die Ausstattung mit und das Betreiben von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen in Arbeitsstätten sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen. Sie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales heraus gegeben und ist damit verbindlich für alle Arbeitsstätten. Der Arbeitgeber hat demnach eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung ausreichend (Typ 1). Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität, sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein (Typ 2). Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen. Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.
Eine Wiederholung der Ausbildung im Abstand von 2 bis 5 Jahren hat sich in der Praxis bewährt.
Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöschgeräten, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall. Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen gehören zur fachkundigen Unterweisung zwingend dazu.
Damit wir individuell auf Kundenbedürfnisse eingehen können stehen folgende Module beim Typ 2 zur Verfügung:
Industrie | Pflege/Krankenhaus | Verkaufsstätte
Durchführung des Typ 2 als "offener Kurs":
Termine in Gäufelden: 10.03.2025 | 15.05.2025 | 07.10.2025
Preis: 285,- € zzgl. USt. pro Teilnehmer
Im Preis sind die digitalen Schulungsunterlagen enthalten.
Download Flyer offene BSH-Kurse
Durchführung als "Inhouse-Schulung":
Direkt bei Ihnen im Unternehmen.
Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden.
nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §10), DGUV 205-023 und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)
1 | Einleitung:
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2 | Betriebliche Brandschutzorganisation:
nur Typ 2:
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3 | Abwehrender Brandschutz:
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Typ 1:
ca. 150 Min.
Typ 2:
ca. 210 Min.
Praktische Feuerlöschübung an unserem Feuerlöschtrainer (simulierte Brandklassen A und B). Einweisung in Wandhydranten*
4 | Folgende Attrappen-Module stehen zur Verfügung (je nach Betriebsart):
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ca. 45 Minuten
* Sofern vorhanden
** Sofern es die örtlichen Gegebenheiten und das Wetter dies zulassen.
Für die theoretische Schulung stellt der Auftraggeber eine geeignete Räumlichkeit und der Schulungsleiter von BfB-Ringwald Beamer, Leinwand und Notebook zur Verfügung.
Die Teilnahmezertifikate mit Angaben der geschulten Themen schickt BfB-Ringwald dem Auftraggeber per Post.
Die praktische Feuerlöscherübung wird mit umweltschonenden Wasser-Übungsfeuerlöschern durchgeführt. Unser Feuerlöschtrainer arbeitet mit Propangas.
Es ist eine befestigte Freifläche von ca. 10 m x 10 m notwendig.
Dieser Lehrgang richtet sich an alle Personen, die als Brandschutzhelfer in ihrem Betrieb tätig sein wollen. Zudem an alle Unternehmen, die aufgrund von Verordnungen oder Versicherern Brandschutzhelfer bestellen müssen.
In den Unternehmen und Einrichtungen sind das Arbeitsschutzgesetz (ASG), die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) bekannt.
Im Wesentlichen finden sich die Grundlagen für die Bestellung von Brandschutzhelfern im Arbeitsschutzgesetz §10, in der DGUV-V 1 Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV-I 205-023 „Brandschutzhelfer“ (ehem. BGI / GUV-I 5182)
In ihnen werden die Arbeitgeber z.B. verpflichtet, für Brandfälle und Evakuierungen Personen zu benennen, die bestimmte Aufgaben zu übernehmen haben.
Diese Personen werden als Brandschutzhelfer (BSH) bezeichnet.
Unser Schulungsprogramm zeigt auf, wie diese BSH ausgebildet werden, um diese Aufgaben übernehmen zu können.