Brandschutz-Ausbildung

Pläne. Ausbildung. Management.

Evakuierungshelfer-Ausbildung (EvH) Typ 1 | Typ 2

Die Arbeitsstättenregel (ASR) A23 konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Sie wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales heraus gegeben und ist damit verbindlich für alle Arbeitsstätten. Der Arbeitgeber hat danach Maßnahmen zu treffen, die es den Beschäftigten bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen der Arbeitsplätze in Sicherheit zu bringen.

Nach ASR A2.3 gehört dazu eine jährliche Begehung der Fluchtwege und eine Übung auf Grundlage der Flucht- und Rettungspläne. Um eine geordnete Übung und Evakuierung im Ernstfall durchführen zu können, ist die Ausbildung von Evakuierungshelfern unerlässlich.
Diese entspricht inhaltlich der Richtlinie VDI 4062.

Bei der Anzahl der Evakuierungshelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel zu berücksichtigen. Die Evakuierungshelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen.

Damit wir individuell auf Kundenbedürfnisse eingehen können stehen folgende Module beim Typ 2 zur Verfügung:
Industrie | Pflege/Krankenhaus | Verkaufsstätte

Alle Schulungen werden als "Inhouse-Schulung" direkt bei Ihnen durchgeführt. Somit können Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und die Schulung in der betrieblichen Umgebung durchgeführt werden.

Evakuierungshelfer-Ausbildung (EvH) Typ 1 | Typ 2

nach VDI 4062, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO), Arbeitsstättenrichtlinie (ASR A2.3), DGUV Vorschrift 1, Sonderbauvorschriften (VKVO, VStättVO)

1

Rechtliche Grundlage
Ziele, Definition

nur Typ 2:
Betriebliche Organisation, erhöhte Gefährdung, zusätzliche Aufgaben.
Löschanlagen (Wirkungsweise und Gefahren):

  • Wasser-, Pulver- und Gaslöschanlagen
  • Sauerstoff-Reduktions-Anlagen
2

Verhalten für den Evakuierungshelfer
Gefahren durch Brände:

  • Baulicher Brandschutz
  • Flucht- und Rettungswege

Gefahren durch Kampfmittelbeseitigung

  • Gefahren einer Explosion
  • Gefahren durch Amoklauf
3

Abwehrender Brandschutz:

  • Funktions- und Wirkungsweise vorhandener Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschmittel und deren Wirkungsweise
  • nur Typ 2: Löschtaktik
  • Einsatzgrenzen
  • Feuerlöscher (Arten, Beschriftung, Handhabung)
  • Wandhydranten*
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

Typ 1:
ca. 90 Min.

Typ 2:
ca. 150 Min.

4

Praktische Evakuierungsübung als Rollenspiel.
Ziel: Sichere Umsetzung der zuvor erlernten Inhalte im Schadensfall.

ca. 60 Min.

Für die theoretische Schulung stellt der Auftraggeber eine geeignete Räumlichkeit und der Schulungsleiter von BfB-Ringwald Beamer, Leinwand und Notebook zur Verfügung.

Die Teilnahmezertifikate mit Angaben der geschulten Themen schickt BfB-Ringwald dem Auftraggeber per Post.

Zielgruppe:

Dieser Lehrgang richtet sich an alle Personen, die als Brandschutzhelfer in ihrem Betrieb tätig sein wollen. Zudem an alle Unternehmen, die aufgrund von Verordnungen oder Versicherern Brandschutzhelfer bestellen müssen.

Zu unseren Lehrgängen:

In den Unternehmen und Einrichtungen sind das Arbeitsschutzgesetz (ASG), die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) bekannt.

Im Wesentlichen finden sich die Grundlagen für die Bestellung von Brandschutzhelfern im Arbeitsschutzgesetz, in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Grundsätze der Prävention“ und der BGI / GUV-I 5182.

In ihnen werden die Arbeitgeber z.B. verpflichtet, für Brandfälle und Evakuierungen Personen zu benennen, die bestimmte Aufgaben zu übernehmen haben.

Diese Personen werden als Evakuieurngshelfer (EvH) bezeichnet.

Unser Schulungsprogramm zeigt auf, wie diese EvH ausgebildet werden, um diese Aufgaben übernehmen zu können.

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