Für alle Einrichtungen, die unter die Versammlungsstättenverordnung fallen, ist eine Sicherheits-Unterweisung (SU) für das Betriebspersonal verbindlich vorgeschrieben (§ 42 VStättVO: bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und dann 1x jährlich). Über die Unterweisung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Sicherheits-Unterweisung fällt unter die Betriebsvorschriften und ist damit auch auf alle bestehenden Versammlungsstätten anzuwenden.
Sie ist Bestandteil unseres Basis-Sicherheitskonzeptes für Versammlungsstätten.
Lage und Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen und –anlagen, Rauch- und Wärmeabzug
Lage und Bedienung der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Lage und Bedienung der Brandmelder- und Alarmzentrale
Brandschutzordnungen, insb. Verhalten bei Brand und Panik
Betriebsvorschriften
Fluchtwege, Vorgeschriebene Wartungen der Einrichtungen
praktische Feuerlöschübung