Brandschutz-Ausbildung

Unterweisung. Ausbildung. Fortbildung.

Sicherheits-Unterweisung (SU) für Ver­sammlungs­stätten

Für alle Einrichtungen, die unter die Versammlungsstättenverordnung fallen, ist eine Sicherheits-Unterweisung (SU) für das Betriebspersonal verbindlich vorgeschrieben (§ 42 VStättVO: bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und dann 1x jährlich). Über die Unterweisung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Sicherheits-Unterweisung fällt unter die Betriebsvorschriften und ist damit auch auf alle bestehenden Versammlungsstätten anzuwenden.

Sie ist Bestandteil unseres Basis-Sicherheitskonzeptes für Versammlungsstätten.

Inhalte der Sicherheits-Unterweisung sind:

  • Lage und Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen und –anlagen, Rauch- und Wärmeabzug

  • Lage und Bedienung der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen

  • Lage und Bedienung der Brandmelder- und Alarmzentrale

  • Brandschutzordnungen, insb. Verhalten bei Brand und Panik

  • Betriebsvorschriften

  • Fluchtwege, Vorgeschriebene Wartungen der Einrichtungen

  • praktische Feuerlöschübung

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