Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Aktualisierungen zum Festpreis.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Brandschutzpläne müssen nach DIN bzw. DIN-ISO mindestens nach 2 Jahren durch eine sachkundige Person geprüft werden.
Brandschutz-Unterweisungen (BSU) und Brandschutzhelfer-Ausbildungen (BSH) sind in allen Arbeitsstätten durch die ASR A2.2 und BGI 5182 vorgeschrieben und müssen regelmäßig wiederholt werden.
Begehung Objekt zur Prüfung der Pläne - 2-jährlich
Eine Aktualisierung wird nach Rücksprache mit unserem Kunden durchgeführt. Die Aktualität der Pläne wird mit unserem Revisionsnachweis bestätigt.
Brandschutz-Unterweisung (BSU)
Pauschale für eine jährliche BSU
Brandschutzhelfer-Ausbildung (BSH)
Pauschale für den theoretischen Teil und eine praktische Löschübung am Fire-Trainer.