Gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Aktualisierungen zum Festpreis.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
Brandschutzpläne und Brandschutzordnungen müssen nach DIN mindestens nach 2 Jahren durch eine sachkundige Person geprüft werden. Brandschutz-Unterweisungen und Brandschutzhelfer-Ausbildungen (BSH) sind in allen Arbeitsstätten durch die ASR A2.2 und BGI 5182 vorgeschrieben.
Begehung Objekt zur Prüfung der Pläne - 2-jährlich
Eine Aktualisierung wird nach Rücksprache mit unserem Kunden durchgeführt. Die Aktualität der Pläne wird mit unserem Revisionsnachweis bestätigt.
Brandschutz-Unterweisung
Teilnehmer-Pauschale für eine Online-Schulung (jährlich)
Brandschutzhelfer-Ausbildung
Pauschale für den theoretischen Teil (Blended-Learning oder Präsenz) und praktische Löschübung am Fire-Trainer (2- oder 4-jährig).
Überprüfung der Brandschutzordnungen (2-jährig)
Eine Aktualisierung wird nach Rücksprache mit unserem Kunden durchgeführt. Die Aktualität wird mit unserem Revisionsnachweis bestätigt.