Brandschutz-Management

Brandschutzordnungen. Brandschutzbeauftragte. Beurteilungen.

Externe Brand­schutz­beauftragte

Wir übernehmen für Sie als Betreiber einer Immobilie in den Regionen Lübeck und Stuttgart, aber auch bundesweit die Funktion des Brandschutzbeauftragten. Sie können dadurch zu jeder Zeit flexibel agieren und bedarfsbezogen Leistungsvereinbarungen treffen, also Schwerpunkte setzen.

Nutzen Sie die Vorteile von aktuellem Fachwissen, selbständiger Arbeitsweise und Erfahrungsaustausch. Wir arbeiten nach festgelegten Leistungskatalogen, die auf Ihren speziellen betrieb angepasst werden.

Insbesondere Arbeitszeitkosten für Ihre Mitarbeiter, z.B. bei der Beschaffung von rechtssicheren, aktuellen und vollständigen Informationen, werden reduziert.

Sie haben bei der externen Betreuung einen namentlich benannten Ansprechpartner für den Betrieb, der betriebliche Interessen gegenüber Behörden vertritt.

Sie bekommen ein kostengünstiges Modell der Betriebsbetreuung mit Kostentransparenz, bei Wahl der Regelbetreuung beispielsweise durch pauschale Vergütung ohne Nebenkosten auf der Grundlage der vereinbarten Einsatzzeit.

Es entfallen Fahrzeit- und Schreibkosten für den Auftraggeber. Kosten für Ausbildung, Anschaffung und Instandhaltung von Geräten, Literatur und Schulungsunterlagen werden auf ein Minimum reduziert.

Für den Auftraggeber fallen keine Lohnfortzahlungskosten für die Freistellung eines Arbeitnehmers bei der Ausbildung bzw. Fortbildung des Brandschutzbeauftragten an.

Jede Leistung hat ihren Preis. Ihre Kostenstelle Brandschutz bekommt klare Nachweise darüber, welche Kosten für welche Leistungsvereinbarungen anfallen oder bei separat vereinbarten bzw. einmaligen Leistungen exakt entstehen.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihren Betrieb oder Einrichtung.

Die Beratungs- und Unter­stützungs­tätigkeit sieht beispielhaft wie folgt aus:

  1. Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A und B, Teil C nach Erfordernis)
  2. Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  3. Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
  4. Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  5. Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen
  6. Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um-, und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  7. Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  8. Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
  9. Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  10. Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
  11. Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  12. Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
  13. Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  14. Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen
  15. Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden
  16. Unterstützen des Auftraggebers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften usw.
  17. Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

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