Brandschutz-Fachplanung

Konzepte. Gutachten. Nachweise.

Sicherheits­konzept nach VStättVO

Unser Basis-Sicherheitskonzept richtet sich an Versammlungsstätten mit weniger als 5.000 Besucherplätzen.

Es beinhaltet Leistungen, die den Betriebsvorschriften entsprechen. Neben der Ermittlung von Grunddaten (z.B. maximale Besucher- und Personenzahlen) wird auch geprüft, ob die geplante Nutzung auch der genehmigten Nutzung entspricht. Anschließend erfogt eine Begehung zur Überprüfung auf Sicherheitsmängel.

Danach werden Bestuhlungs- und Rettungswegepläne bzw. Belegungspläne, Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096 A-C erstellt. Abschließend wird eine Sicherheits-Unterweisung (SU) für das Betriebspersonal durchgeführt und dokumentiert.

Inhalte der Sicherheits-Unterweisung sind:

  • Lage und Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen und –anlagen, Rauch- und Wärmeabzug
  • Lage und Bedienung der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • Lage und Bedienung der Brandmelder- und Alarmzentrale
  • Brandschutzordnungen, insb. Verhalten bei Brand und Panik
  • Betriebsvorschriften
  • Fluchtwege, Vorgeschriebene Wartungen der Einrichtungen
  • praktische Feuerlöschübung

Alle Unterlagen werden gesammelt in einem Ordner „Basis-Sicherheitskonzept“ übersichtlich zusammen gefasst.

Inhalt Basis-Sicherheitskonzept:

  1. Einführung: Angaben zum Veranstaltungsort, Geltungsbereich
  2. Grunddaten ermitteln und prüfen: Ermittlung der maximalen Besucherzahl/Personenzahl, Nutzungsprüfung
  3. Begehung zur Überprüfung auf Sicherheitsmängel
  4. Bestuhlungs- und Rettungswegepläne bzw. Belegungspläne
  5. Feuerwehrpläne nach DIN 14095
  6. Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
  7. Brandschutzordnungen nach DIN 14096, Teile A, B und C
  8. Sicherheits-Unterweisung (SU) für das Betriebspersonal (entsprechend § 42 VStättVO: bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und dann 1x jährlich)

Brandschutz-Fachplanung