Sicherheitskonzept nach VStättVO
Unser Basis-Sicherheitskonzept richtet sich an Versammlungsstätten mit weniger als 5.000 Besucherplätzen.
Es beinhaltet Leistungen, die den Betriebsvorschriften entsprechen. Neben der Ermittlung von Grunddaten (z.B. maximale Besucher- und Personenzahlen) wird auch geprüft, ob die geplante Nutzung auch der genehmigten Nutzung entspricht. Anschließend erfogt eine Begehung zur Überprüfung auf Sicherheitsmängel.
Danach werden Bestuhlungs- und Rettungswegepläne bzw. Belegungspläne, Feuerwehrpläne nach DIN 14095, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und Brandschutzordnungen nach DIN 14096 A-C erstellt. Abschließend wird eine Sicherheits-Unterweisung (SU) für das Betriebspersonal durchgeführt und dokumentiert.
Inhalte der Sicherheits-Unterweisung sind:
- Lage und Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen und –anlagen, Rauch- und Wärmeabzug
- Lage und Bedienung der Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
- Lage und Bedienung der Brandmelder- und Alarmzentrale
- Brandschutzordnungen, insb. Verhalten bei Brand und Panik
- Betriebsvorschriften
- Fluchtwege, Vorgeschriebene Wartungen der Einrichtungen
- praktische Feuerlöschübung
Alle Unterlagen werden gesammelt in einem Ordner „Basis-Sicherheitskonzept“ übersichtlich zusammen gefasst.
Inhalt Basis-Sicherheitskonzept:
- Einführung: Angaben zum Veranstaltungsort, Geltungsbereich
- Grunddaten ermitteln und prüfen: Ermittlung der maximalen Besucherzahl/Personenzahl, Nutzungsprüfung
- Begehung zur Überprüfung auf Sicherheitsmängel
- Bestuhlungs- und Rettungswegepläne bzw. Belegungspläne
- Feuerwehrpläne nach DIN 14095
- Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
- Brandschutzordnungen nach DIN 14096, Teile A, B und C
- Sicherheits-Unterweisung (SU) für das Betriebspersonal (entsprechend § 42 VStättVO: bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und dann 1x jährlich)